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Re­gio­naler Ge­wer­be­flä­chen­pool im
Wirt­schafts­band A9 Frän­ki­sche Schweiz

 

Die Or­ga­ni­sa­tion Das Kon­zept
Die Me­thoden Die Ver­mark­tung Die Partner

 

Der Grund­ge­danke eines Ge­wer­be­flä­chen­pools be­ruht darauf, die häufig als ge­gen­sätz­lich an­ge­se­henen Ziele der Wirt­schaft­s­ent­wick­lung auf der einen und der Flä­chen­scho­nung auf der an­deren Seite mi­tein­ander in Ein­klang zu bringen. Dieses Mo­dell geht somit über die ge­rade in Bayern seit gut 10 Jahren be­ste­henden An­sätze in­ter­kom­mu­naler Ge­wer­be­ge­bieteOBERSTE BAU­BE­HÖRDE IM BAYE­RI­SCHEN STAATS­MI­NIS­TE­RIUM DES IN­NERN (Hrsg.) (2002), Ge­wer­be­flä­chen­ma­na­ge­ment in in­ter­kom­mu­naler Zu­sam­men­ar­beit, Mün­chen 2002 in quan­ti­ta­tiver und qua­li­ta­tiver Hin­sicht deut­lich hinaus.

 

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Hier bringen bei der Er­rich­tung eines Ge­wer­be­flä­chen­pools die am Pool be­tei­ligten Kom­munen ihre noch nicht be­legten Ge­wer­be­flä­chen in einen ge­mein­samen (vir­tu­ellen) Flä­chen­pool ein, um die be­tref­fenden Flä­chen als Pool­ge­mein­schaft zu ver­markten (theo­re­tisch können auch Ge­werbe- und In­dus­trieb­ra­chen ein­ge­bracht werden). Durch diese Bün­de­lung kann po­ten­tiell an­sied­lungs­wil­ligen Un­ter­nehmen ein we­sent­lich at­trak­ti­veres und be­darfs­ge­rech­teres Flä­chen­an­gebot un­ter­breitet werden als dies eine ein­zelne Kom­mune in der Regel kann. Die Pool­ge­meinden stehen dabei in "räum­li­cher Nähe" zu­ein­ander, so dass sie sich in "der­selben Re­gion" be­finden, sie müssen aber nicht in di­rekter Nach­bar­schaft zu­ein­ander liegen. Die von den Mit­glieds­kom­munen in den Pool ein­ge­brachten Ge­wer­be­flä­chen werden von einer un­ab­hän­gigen Gut­ach­ter­kom­mis­sion unter Be­rück­sich­ti­gung ver­schie­dener Kri­te­rien mo­netär be­wertet. Der Wert der von einer Kom­mune dem Pool zur Ver­fü­gung ge­stellten Flä­chen be­stimmt deren An­teil am Pool­ver­mögen. Die Poo­lan­teile der ein­zelnen Mit­glieds­kom­munen sind maß­geb­lich für die in­ter­kom­mu­nale Ver­tei­lung der Poo­le­r­löse und -kosten. Wird die von einer Kom­mune in den Pool ein­ge­brachte Ge­wer­be­fläche ver­kauft, dann er­stattet der Pool dieser Kom­mune die von ihr ge­tra­genen Er­schlie­ßungs­kosten. Von den Ver­kaufs­ge­winnen, d.h. den um die Er­schlie­ßungs­kosten ge­min­derten Ver­kaufs­er­lösen, er­hält die be­tref­fende Kom­mune je­doch nur einen An­teil, und zwar nach Maß­gabe ihres Poo­lan­teils. Dafür pro­fi­tiert sie aber auch (ent­spre­chend ihres Poo­lan­teils) von den­je­nigen Ver­kaufs­ge­winnen, die bei der Ver­mark­tung von Flä­chen an­derer Pool­kom­munen an­fallen. Die auf den ver­kauften Pool­flä­chen er­zielten Ge­wer­be­steuer­ein­nahmen fließen zu­nächst eben­falls voll­ständig an den Pool und werden dann unter den Mit­glieds­kom­munen ent­spre­chend ihrer Poo­lan­teile aus­ge­schüttet. Wenn alle in den Pool ein­ge­brachten Flä­chen ver­äu­ßert sind, haben die Pool­teil­nehmer den ein­ge­brachten Wert wieder zu­rück­er­halten.

Die am Pool be­tei­ligten Kom­munen haben damit lang­fristig ge­sehen die Aus­sicht auf einen Ri­si­ko­aus­gleich: Das Ri­siko, über län­gere Zeit er­schlos­sene Ge­wer­be­flä­chen nicht ver­kaufen zu können, wird auf den Pool über­tragen und damit auf die Ge­samt­heit der Pool­mit­glieder ver­teilt. Ebenso wird das Ri­siko von Ge­wer­be­steu­er­aus­fällen auf den Pool über­tragen, d.h. es er­gibt sich auch bei den Ge­wer­be­steuer­ein­nahmen ein in­ter­kom­mu­naler Ri­si­ko­aus­gleich. Dies ist be­son­ders wichtig, da durch die mit der Pool­bil­dung ein­her­ge­hende stär­kere sek­to­rale Di­ver­si­fi­zie­rung der Ge­wer­be­stand­orte die An­fäl­lig­keit des Ge­wer­be­steu­er­auf­kom­mens ge­gen­über Bran­chen­kon­junk­turen und struk­tu­rellen Krisen ge­min­dert wird. In­so­fern leistet das Pool­kon­zept einen Bei­trag zur Vers­te­ti­gung der Ge­wer­be­steuer­ein­nahmen der Pool­mit­glieds­kom­munen, da die Er­löse aus den Grund­stücks­ver­käufen und die Ge­wer­be­steuer­ein­nahmen im Pool zu­sam­men­fließen und an­teilig aus­ge­schüttet werden. Durch den wett­be­werb­li­chen und zeit­li­chen Ri­si­ko­aus­gleich im Ge­wer­be­flä­chen­pool können Vor­teile für alle teil­neh­menden Ge­meinden (win-win-Si­tua­tion) ent­stehen.

Eine wei­tere Mög­lich­keit ist, dass sich die Kom­munen nicht nur mit Ge­wer­be­flä­chen, son­dern auch mit Geld am Pool be­tei­ligen können. Diese Op­tion ist u.a. des­halb in­ter­essant, weil es damit Kom­munen in to­po­gra­phisch oder öko­lo­gisch schwie­riger Lage "leichter ge­macht" wird, auf die Aus­wei­sung von Ge­wer­be­flä­chen zu ver­zichten. Die ent­spre­chenden Kom­munen par­ti­zi­pieren näm­lich nach Maß­gabe ihrer Geld­ein­lage an den Flä­chen­ver­kaufs­ge­winnen und Ge­wer­be­steuer­ein­nahmen des Pools. Die Ver­gleich­bar­keit zwi­schen den Geld- und Flä­chen­bei­trägen zum Pool ist un­mit­telbar da­durch ge­geben, dass die in den Pool ein­ge­brachten Flä­chen mo­netär be­wertet werden. Die eine Geld­ein­lage leis­tenden Pool­mit­glieder können also an der re­gio­nalen Wirt­schaft­s­ent­wick­lung par­ti­zi­pieren, ohne ei­gene Flä­chen für ge­werb­liche Zwecke aus­zu­weisen zu müssen. Die Al­ter­na­tive lautet daher "Geld statt Fläche" und er­mög­licht die Rea­li­sie­rung öko­lo­gi­scher Ziele, da es durch die Bün­de­lung der Flä­chen in einem Pool nicht mehr not­wendig ist, um jeden Preis Ge­wer­be­flä­chen auch in öko­lo­gisch sen­si­blen Be­rei­chen aus­zu­weisen.

 

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