Regionaler Gewerbeflächenpool im
Wirtschaftsband A9 Fränkische Schweiz
| Die Organisation | Das Konzept |
Die Methoden | Die Vermarktung | Die Partner |
Der Grundgedanke eines Gewerbeflächenpools beruht darauf, die häufig als gegensätzlich angesehenen Ziele der Wirtschaftsentwicklung auf der einen und der Flächenschonung auf der anderen Seite miteinander in Einklang zu bringen. Dieses Modell geht somit über die gerade in Bayern seit gut 10 Jahren bestehenden Ansätze interkommunaler GewerbegebieteOBERSTE BAUBEHÖRDE IM BAYERISCHEN STAATSMINISTERIUM DES INNERN (Hrsg.) (2002), Gewerbeflächenmanagement in interkommunaler Zusammenarbeit, München 2002 in quantitativer und qualitativer Hinsicht deutlich hinaus.

Hier bringen bei der Errichtung eines Gewerbeflächenpools die am Pool beteiligten Kommunen ihre noch nicht belegten Gewerbeflächen in einen gemeinsamen (virtuellen) Flächenpool ein, um die betreffenden Flächen als Poolgemeinschaft zu vermarkten (theoretisch können auch Gewerbe- und Industriebrachen eingebracht werden). Durch diese Bündelung kann potentiell ansiedlungswilligen Unternehmen ein wesentlich attraktiveres und bedarfsgerechteres Flächenangebot unterbreitet werden als dies eine einzelne Kommune in der Regel kann. Die Poolgemeinden stehen dabei in "räumlicher Nähe" zueinander, so dass sie sich in "derselben Region" befinden, sie müssen aber nicht in direkter Nachbarschaft zueinander liegen. Die von den Mitgliedskommunen in den Pool eingebrachten Gewerbeflächen werden von einer unabhängigen Gutachterkommission unter Berücksichtigung verschiedener Kriterien monetär bewertet. Der Wert der von einer Kommune dem Pool zur Verfügung gestellten Flächen bestimmt deren Anteil am Poolvermögen. Die Poolanteile der einzelnen Mitgliedskommunen sind maßgeblich für die interkommunale Verteilung der Poolerlöse und -kosten. Wird die von einer Kommune in den Pool eingebrachte Gewerbefläche verkauft, dann erstattet der Pool dieser Kommune die von ihr getragenen Erschließungskosten. Von den Verkaufsgewinnen, d.h. den um die Erschließungskosten geminderten Verkaufserlösen, erhält die betreffende Kommune jedoch nur einen Anteil, und zwar nach Maßgabe ihres Poolanteils. Dafür profitiert sie aber auch (entsprechend ihres Poolanteils) von denjenigen Verkaufsgewinnen, die bei der Vermarktung von Flächen anderer Poolkommunen anfallen. Die auf den verkauften Poolflächen erzielten Gewerbesteuereinnahmen fließen zunächst ebenfalls vollständig an den Pool und werden dann unter den Mitgliedskommunen entsprechend ihrer Poolanteile ausgeschüttet. Wenn alle in den Pool eingebrachten Flächen veräußert sind, haben die Poolteilnehmer den eingebrachten Wert wieder zurückerhalten.
Die am Pool beteiligten Kommunen haben damit langfristig gesehen die Aussicht auf einen Risikoausgleich: Das Risiko, über längere Zeit erschlossene Gewerbeflächen nicht verkaufen zu können, wird auf den Pool übertragen und damit auf die Gesamtheit der Poolmitglieder verteilt. Ebenso wird das Risiko von Gewerbesteuerausfällen auf den Pool übertragen, d.h. es ergibt sich auch bei den Gewerbesteuereinnahmen ein interkommunaler Risikoausgleich. Dies ist besonders wichtig, da durch die mit der Poolbildung einhergehende stärkere sektorale Diversifizierung der Gewerbestandorte die Anfälligkeit des Gewerbesteueraufkommens gegenüber Branchenkonjunkturen und strukturellen Krisen gemindert wird. Insofern leistet das Poolkonzept einen Beitrag zur Verstetigung der Gewerbesteuereinnahmen der Poolmitgliedskommunen, da die Erlöse aus den Grundstücksverkäufen und die Gewerbesteuereinnahmen im Pool zusammenfließen und anteilig ausgeschüttet werden. Durch den wettbewerblichen und zeitlichen Risikoausgleich im Gewerbeflächenpool können Vorteile für alle teilnehmenden Gemeinden (win-win-Situation) entstehen.
Eine weitere Möglichkeit ist, dass sich die Kommunen nicht nur mit Gewerbeflächen, sondern auch mit Geld am Pool beteiligen können. Diese Option ist u.a. deshalb interessant, weil es damit Kommunen in topographisch oder ökologisch schwieriger Lage "leichter gemacht" wird, auf die Ausweisung von Gewerbeflächen zu verzichten. Die entsprechenden Kommunen partizipieren nämlich nach Maßgabe ihrer Geldeinlage an den Flächenverkaufsgewinnen und Gewerbesteuereinnahmen des Pools. Die Vergleichbarkeit zwischen den Geld- und Flächenbeiträgen zum Pool ist unmittelbar dadurch gegeben, dass die in den Pool eingebrachten Flächen monetär bewertet werden. Die eine Geldeinlage leistenden Poolmitglieder können also an der regionalen Wirtschaftsentwicklung partizipieren, ohne eigene Flächen für gewerbliche Zwecke auszuweisen zu müssen. Die Alternative lautet daher "Geld statt Fläche" und ermöglicht die Realisierung ökologischer Ziele, da es durch die Bündelung der Flächen in einem Pool nicht mehr notwendig ist, um jeden Preis Gewerbeflächen auch in ökologisch sensiblen Bereichen auszuweisen.
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