Regionaler Gewerbeflächenpool im
Wirtschaftsband A9 Fränkische Schweiz
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Eine wichtige Frage zum Regionalen Gewerbeflächenpool ist die Frage nach einer geeigneten Rechtsform. Vorausgegangene Untersuchungen zeigen, dass etwa bei den Pool- Initiativen in Baden-Württemberg vorwiegend privatrechtliche Formen wie eine GmbH forciert wurden, in Bayern bei vergleichbaren Vorhaben dagegen eher öffentlich-rechtliche Formen. Unerlässlich für die Bürgermeister war daher eine sachkundige Information über die mögliche Rechtsnatur des Pools. In einer eigenen Sitzung sprachen die zuständigen Vertreter der Regierung von Oberfranken hierzu entsprechende Empfehlungen aus. Ziel war es, den Bürgermeistern einen umfassenden Überblick über geeignete Rechtsformen zu geben. Von besonderer Wichtigkeit wurden dabei diejenigen Rechtsformen eingestuft, die den Stadt- und Gemeinderäten eine größtmögliche Einflussnahme einräumen.
Mögliche Organisationsformen im Überblick:

Quelle: Regierung von Oberfranken, 2010
Bei den öffentlich-rechtlichen Formen sind mehrere Formen als konkrete Lösung denkbar. Die Regierung hat dabei für folgende Formen eine konkrete Empfehlung ausgesprochen: den Zweckverband sowie das Kommunalunternehmen.

Aufgrund der spezifischen Vor- und Nachteile des Zweckverbandes als auch des Kommunalunternehmens wurden für beide Rechtsformen spezifisch auf den Pool zugeschnittene Satzungen erarbeitet. Diese dienten letztlich als Entscheidungsgrundlage für die kommunalen Gremien. Letzendlich fiel die Entscheidung zugunsten eines gemeinsamen Kommunalunternehmens. Die Gründung wird im Juli 2011 erfolgen.
© RRV GmbH 2011

